Ein Teil der 500 Millionen wird für die Erreichung der CO2-Neutralität benötigt
Von Ueli Gähler
Viele Menschen aus der Klimabewegung haben sich gemeinsam mit den Gewerkschaften am Referendum gegen das Standortförderungsgesetz beteiligt.
Gemäss Protokoll der Wirtschafts- und Abgabekommission stellten sich die Handelskammer und die Lobbyisten der Grosskonzerne bei den Beratungen zum Standortförderungsgesetz auf den Standpunkt, dass heute schon genügend Förderinstrumente – insbesondere mit dem Programm «Basel 2037» – bestehen würden, um die Unternehmen bei ihren Bestrebungen für mehr Klimaschutz zu unterstützen. Daher werde ein weiteres Fördergefäss als nicht notwendig erachtet. Und so steht es auch im Standortförderungsgesetz, über das wir am 18. Mai abstimmen.
Die Basler Regierung hat die Behandlung des Themas der Reduktion der Scope3-Emissionen, also jener CO2-Emissionen, die aufgrund baselstädtischen privaten und produktiven Konsums ausserhalb der Kantonsgrenzen anfallen, auf 2026 verschoben. In Basel machen Scope3-Emissionen das Vierfache der Scope1 und Scope2 Emissionen aus. Wenn diese angegangen werden, ist mit hohen Kompensations-Kosten zu rechnen. Erst dann wird die Kostenwahrheit des Verfassungsziel CO2-Neutralität deutlich.
Ein Beispiel: Der Zement, der heute auf der Baustelle des Bahnhof SBB benützt wird, wird nicht im Kanton Basel-Stadt gebrannt, sondern von ausserhalb des Kantons importiert. Der enorme CO2-Ausstoss der Zementwerke wird erst bei der Berücksichtigung der Scope3-Emissionen eingerechnet werden.