Alternativen zum „Buebedriggli“ Standortförderungsgesetz
Vereinte Nationen beginnen Verhandlungen zur internationalen Steuerkooperation
Im Herbst 2023 fällte die UN-Generalversammlung den historischen Beschluss, einen Prozess zur Verhandlung einer „UN-Rahmenkonvention für internationale Steuerkooperation“ einzuleiten. Die Schweiz und Basel sollten diesen Prozess unterstützen, statt ihre Stellung als Steueroase mit Manövern wie dem Basler Standortförderungsgesetz zu verteidigen.
Die OECD-Mindeststeuer für Konzerne ist weitgehend gescheitert
Die OECD-Mindeststeuer ist heute nur in einer Minderheit der Länder in Umsetzung. Zentrale Länder wie Indien, China und natürlich die USA fehlen. Von der OECD-Mindeststeuer profitiert haben bis jetzt ausgerechnet jene Länder wie die Schweiz, die früher Unternehmenssteuern auf unter 15% gesenkt hatten und nun von Steuererhöhungen auf 15% profitieren können. Von einer globalen Umverteilung der Besteuerungsrechte und des Steuersubstrats mittels OECD-Mindeststeuer kann in der Realität keine Rede sein. Dieses Projekt wurde vor allem von der G20 und der OECD unterstützt. Die Interessen des Globalen Südens wurden dabei weitgehend ignoriert. Der Mindeststeuersatz wurde mit 15% so tief angesetzt, dass die Differenz zu den üblichen Steuersätzen in den meisten Ländern des Globalen Südens immer noch so gross ist, dass die Steueroasen wie die Schweiz nach wie vor attraktiv sind. Aber es gibt jetzt bessere Lösungen.
Der Globale Süden nimmt Einfluss in der UNO
Anders als bei der OECD und der G20 sind es jetzt nicht mehr nur die reichen entwickelten Länder, die von der Schweiz ein Ende der Steueroasen-Strategie fordern. In der UN sind es dieses Mal auch Länder des Globalen Südens, die die Multinationalen Konzerne daran hindern wollen, Gewinne aus ihren Ländern in Steueroasen (oder eben Subventionsoasen) zu verschieben.
Die Schweiz sollte sich jetzt für die entstehende UN-Rahmenkonvention für internationale Steuerkooperation einsetzen und auf „Buebetrickli“ und „Steuerbschiss“ wie das Basler Standortförderungs-Gesetz verzichten. Die Vorlage zum Standortförderungsgesetz wäre ein denkbar schlechter Start in eine neue Etappe der Auseinandersetzungen um globale Steuergerechtigkeit in der UN.
Die Vision der Gesamtkonzernbesteuerung
Im Zentrum der Bemühungen für eine „UN-Rahmenkonvention für internationale Steuerkooperation“ steht die Vision der Gesamtkonzernbesteuerung.
Die technologischen Veränderungen ermöglichen den Konzernen zunehmend Standort-übergreifende Prozesse. Forscher*innen können heute auf digitalen Plattformen international zusammenarbeiten und sich auf Zoom treffen. Es ist dabei immer schwieriger, Forschungsergebnisse und Patente einzelnen Standorten und Nationen zuzurechnen und entsprechend zu versteuern. Es wird immer schwieriger, die Erfolge des Forschungsstandort Basel von jenem in Indianapolis oder Mumbai abzugrenzen.
Für die Besteuerung multinationaler Konzerne wird deshalb zunehmend eine Gesamtkonzernbesteuerung angedacht. Die Gesamtkonzernbesteuerung betrachtet einen Konzern als eine einzige Einheit, die sämtliche Aktivitäten aller Töchter offenlegen muss. Die Gewinne der einzelnen Einheiten werden zu einem Gesamtkonzerngewinn zusammengezählt und dann gemäss verschiedenen Faktoren – Lohnkosten, Investitionen, Umsatz – auf die einzelnen Länder aufgeteilt, die zur Wertschöpfung des Konzerns beitragen. (WoZ 15.04.2021). Bei dieser «Unitary Taxation» würde eine Verschiebung der Besteuerung weg von den sogenannten „Quellenländern“ hin zu den „Marktländern“ stattfinden. Für die Hauptsitze und die Länder, etwa in Afrika, würden dabei mehr Steuereinnahmen anfallen, für die globalen Konzernsitze in Basel oder in anderen Steueroasen deutlich weniger. Die OECD-Mindestbesteuerung wird dann überflüssig, weil die Konzerne anders besteuert werden. Für die Hauptsitze und die grossen Produktionsstätten würde dabei definitiv weniger anfallen.
Was haben die Schweiz und Basel von der Gesamtkonzernbesteuerung zu erwarten
Basel sollte sich darauf einstellen, dass in Zukunft weniger Unternehmenssteuern aus Gewinnverschiebungen zu erwarten sind. Die zukünftigen Einnahmen werden weniger von Konzernhierarchien und mehr von effektiven Wertschöpfungen abhängen. Nicht jeder Wettbewerb ist moralisch verwerflich. Wenn der Lebensstandard in Basel die Folge von Ausbildung und Fleiss ist, ist es nicht dasselbe, wie wenn die Stadt von monopolistischen Gewinnverschiebungen in den Konzernen profitiert.
Leider ist der Megatrend „Gesamtkonzernbesteuerung“ in Basel noch nicht diskutiert worden. Weder der Bericht des Regierungsrates noch das Protokoll der WAK des Grossen Rates erwähnten das Thema.
Alternativen zur Sackgasse Standortförderungsgesetz
Eine zukunftsoffene und solidarische Aussenpolitik der Schweiz würde „Buebedriggli“ wie das Standortförderungsgesetz vermeiden und sich stattdessen …
- Für die UN-Rahmenkonvention für internationale Steuerkooperation einsetzen.
- Die Gewinnverschiebungen der internationalen Multis durch Forderungen nach mehr Transparenz bekämpfen.
- Die Vision der Gesamtkonzernbesteuerung unterstützen.